Allgemeine Geschäftsbedingungen der Unternehmensberatung- Mortensen e.K.
§ 1 Geltungsbereich und Umfang
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr, alle Rechtsgeschäfte der Unternehmensberatung Mortensen e.K, nachfolgend „Berater“ genannt, und den Kunden bzw. Auftraggebern, im Folgenden „Klienten“ genannt.
Für den Fall, dass diese AGB mit jenen des Auftraggebers konkurrieren, gehen gegenständliche Geschäftsbedingungen des Beraters vor.
Der Berater erbringt Dienstleistungen auf dem Gebiet der betriebwirtschaftlichen Beratung, insbesondere in den Bereichen Kunden- marktorientierter- und situationsorientierter Strategien, dem internen Informationssystem, der optimierten Nutzung des eigenen Mitarbeiterpotentials, einem effizienten Führungs- und Bezahlungssystem. Allgemein der strategischen Planung, dem Controlling, und der Verbesserung Unternehmerischer Kennzahlen.
Der Umfang des Beratungsauftrages wird vertraglich vereinbart. Existiert keine schriftliche Vereinbarung, so z.B. in Teilbereichen, ergibt er sich aus den Umständen des konkreten Falles.
§ 2 Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
Der Klient sorgt dafür, dass dem Berater alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dazu kann der Berater auch zur Mitwirkung die Angestellten des Klienten
befragen, im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit in guter Betriebssphäre.
§ 3 Leistungsumfang und Berichtspflicht
Die Leistungen des Beraters sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Klienten erläutert worden sind. Dies kann in mündlicher Weise oder in schriftlicher Form erfolgt sein.
Unerheblich ist, ob und wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Klienten berechtigen den Berater,
die Erfüllung seiner Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit
hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Die Parteien erteilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit. Bei längerer Dauer dieser Umstände kann der Berater eine Teilrechnung für die bereits geleisteten Arbeitsschritte verlangen.
§ 4 Haftung
Die Repräsentanten, die Analytiker und Consultanten des Beraters, seine Mitarbeiter und die
hinzugezogenen Kollegen handeln bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Eine Haftung wird daher nur übernommen für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Dienstleistung geltend gemacht werden.
§ 5 Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Die Consultanten der Berater, seine Mitarbeiter und die beteiligten Kollegen verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit für den Klienten bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Der Berater gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, sowie des Bankgeheimnisses, die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses.
§ 6 Änderungen des Auftrages
Änderungen oder Ergänzungen können schriftlich oder mündlich vereinbart werden.
Der Berater ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Dadurch entstehende Mehrkosten werden nach Maßgabe dieser AGB vergütet. Bei einem Abbruchswunsch oder einer vorzeitigen Beendigung des Beratungsauftrages durch den Klienten, gleich aus welchem Grunde, ist die volle vereinbarte Vergütung an den Berater zu leisten. Darüber hinaus wird der Berater vom Klienten von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
Falls der Klient schon vor Beginn der Beratungsleistung vom Vertrag zurücktritt ist eine Stornogebühr in voller Höhe des Honorars fällig.
§ 7 Honorar , Vergütungen
Es gelten die in der Einzelvereinbarung festgelegten Sätze, oder die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung, oder die Gebührentabelle des Beraters. Zahlungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, nach Rechnungsstellung sofort und ohne jeden Abzug fällig. Der Klient kommt allein durch die Mahnung des Beraters oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, mit der Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht dem Berater ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9 % Punkten über dem Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt unberührt.
Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
Fremdkosten, Auslagen und Spesen sind dem Berater wenn nicht anders vereinbart gesondert gegen Vorlage entsprechender Belege zu vergüten. Dazu zählen auch Programme und Software, die nicht zum Liefer- bzw. Beratungsumfang gehören. Die entsprechenden Lizenzen und Nutzungsrechte müssen gegebenenfalls gesondert erworben werden. Nach Kauf und Einsatz ist ein Umtausch von Software ausgeschlossen!
Insoweit behält sich der Berater das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer / Klienten entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes vor.
§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Beraters, die Unternehmensberatung Mortensen e.K.
Gebührentabelle 2015
1. Erstberatung 2-3 Tage je nach Betriebsgröße pauschal 3.900,-€ zzgl. MwSt
2. weitere auf Kundenwunsch notwendige nachfolgende Einzelberatungstage zu je 600,-€ zzgl. MwSt
3. Auftrag zur genaueren Analyse des Unternehmens. Hier ist die Beratungsstunde mit 390,-€ zzgl. MwSt festgesetzt. Der Auftrag ist notwendigerweise zur Qualitätssicherung auf mindestens 24 Beratungsstunden festzulegen. Also ist ein Mindesthonorar von 9.360,-€ zzgl. MwSt fällig.
4. Längere Beratungszeiten bei Neustrukturierungen, etc. können auch pauschaliert werden.
5. Nebenkosten sowie Fremdkosten, Software, Beratungsprogramme und Spesen sind gesondert gegen Vorlage der Belege zu erstatten.